Bauen für Geflüchtete umfasst Planung und Bau von Unterkünften und Wohnungen für Asylsuchende und Geflüchtete, von Gemeinschaftsunterkünften über Modul- und Containerbauten bis zum dauerhaften Wohnungsbau. Typische Anforderungen sind kurze Bauzeiten, geringe Kosten und die Möglichkeit, Gebäude später anders zu nutzen.

Planungsrechtlich gelten seit November 2014 Sonderregelungen in § 246 BauGB. Sie erlauben Flüchtlingsunterkünfte unter erleichterten Voraussetzungen, etwa in Gewerbegebieten. Die zunächst bis Ende 2019 befristeten Regelungen wurden später erneuert und gelten bis Ende 2027 (Stand: 2026). Ende 2015 suchte die Projektgruppe „Flüchtlinge und Wohnungsbau“ unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kostengünstige Beispiele aus dem Geschosswohnungsbau.

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