Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die untere Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Rechtsgrundlage sind die Landesbauordnungen nach dem Vorbild der Musterbauordnung; die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach dem Baugesetzbuch. Neben dem regulären Verfahren kennen die Länder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren mit reduziertem Prüfumfang, die Genehmigungsfreistellung und verfahrensfreie Vorhaben (siehe Bauordnung).

Die Zahl der Baugenehmigungen gilt als Frühindikator für die Bauwirtschaft. Nach Daten des Statistischen Bundesamts sank die Zahl der genehmigten Wohnungen im März 2023 um 29,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, im ersten Quartal 2023 um 25,7 Prozent. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erwartete daraufhin eine Rezession im Wohnungsbau.

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