Bauherr:in ist, wer ein Bauvorhaben auf eigene Verantwortung vorbereitet oder ausführen lässt, als natürliche oder juristische Person. Die Landesbauordnungen regeln die Pflichten nach dem Vorbild von § 53 der Musterbauordnung. Danach müssen Bauherr:innen für nicht verfahrensfreie Vorhaben geeignete Beteiligte bestellen: Entwurfsverfasser:innen, Bauunternehmen und Bauleiter:innen. Außerdem sind sie für die nötigen Anträge, Anzeigen und Nachweise gegenüber der Bauaufsichtsbehörde verantwortlich, etwa im Verfahren zur Baugenehmigung.

Für private Bauherr:innen gibt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die kostenlose Faltblattreihe „Bauherren-Infos“ heraus. Die Themen reichen von Baukosten und barrierefreiem Wohnen über die energetische Optimierung von Wohngebäuden bis zu Baugruppen.

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