Bauingenieur:innen planen, berechnen und überwachen Bauwerke des Hoch-, Tief- und Verkehrswegebaus. Zu ihren Aufgaben gehören die Tragwerksplanung, der Nachweis der Standsicherheit, Geotechnik, Wasserbau, Bauphysik sowie Bauleitung und Projektsteuerung. Grundlage ist ein Studium des Bauingenieurwesens an einer Universität oder Hochschule.

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist seit den 1970er Jahren durch die Ingenieurgesetze der 16 Bundesländer geschützt. Sie setzt ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit mindestens sechs Theoriesemestern voraus. Die Länderingenieurkammern sind in der Bundesingenieurkammer zusammengeschlossen. Bauingenieur:innen mit entsprechender Berufserfahrung können nach dem jeweiligen Landesrecht bauvorlageberechtigt sein oder als Prüfingenieur:innen für Standsicherheit anerkannt werden.

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