Die Bauordnung regelt als Teil des öffentlichen Baurechts, welche Anforderungen ein einzelnes Bauvorhaben erfüllen muss, etwa an Standsicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen und Barrierefreiheit. Außerdem legt sie die Verfahren fest, von genehmigungsfreien Vorhaben bis zur Baugenehmigung. Das Bauordnungsrecht ist Sache der Länder. Davon zu unterscheiden ist das Bauplanungsrecht des Bundes im Baugesetzbuch, das bestimmt, wo und was gebaut werden darf.

Jedes Bundesland erlässt eine eigene Landesbauordnung. Vorlage ist die Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz in der Fassung von November 2002, die seither mehrfach geändert wurde. Nach der Änderung von 2024 sollen Abweichungen unter anderem für die Weiternutzung bestehender Gebäude in der Regel zugelassen werden. Architects for Future hatte 2021 mit einer Musterumbauordnung Vorschläge vorgelegt, um das Bauen im Bestand zu erleichtern (siehe Umbauordnung).

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