Baupolitik umfasst die politischen Rahmenbedingungen für Planen, Bauen und Wohnen: Baurecht, Förderprogramme, Steuerregeln, Normung und öffentliche Investitionen. Auf Bundesebene ist dafür das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zuständig, das Bauordnungsrecht liegt bei den Ländern.

Seit 30. Oktober 2025 gilt der sogenannte Bau-Turbo, der mit § 246e Baugesetzbuch Abweichungen vom Planungsrecht für den Wohnungsbau erleichtert. Zum Gebäudetyp E, der einfacheres Bauen zivilrechtlich absichern soll, legte das Bundesjustizministerium im Juli 2026 einen Gesetzentwurf vor (Stand: September 2026).

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