Bundeswettbewerb HolzbauPlus 2025/26

Bebauungspläne sind ein zentrales Instrument der räumlichen Planung in Deutschland, das die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets enthält. Als kommunales Planungsinstrument legen sie fest, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen.

Rechtliche Grundlagen und Funktion

Bebauungspläne werden von Gemeinden auf Basis des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen und sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Sie regeln detailliert die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen. Durch diese verbindlichen Festsetzungen schaffen sie Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer:innen und Investor:innen und dienen gleichzeitig dem Gemeinwohl durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung.

Verfahren und Beteiligung

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Nach dem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt, sodass Bürger:innen Stellungnahmen einreichen können. Diese Einwände und Anregungen müssen im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden, bevor der Plan als Satzung beschlossen wird und durch Bekanntmachung Rechtskraft erlangt.

Arten und Inhalte

Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplänen, darunter qualifizierte, einfache und vorhabenbezogene Bebauungspläne. Die Festsetzungen können Nutzungsarten (Wohn-, Gewerbe-, Mischgebiete), Bauweise, Gebäudehöhen, Grundflächenzahlen sowie Vorgaben zu Grünflächen und Verkehrswegen umfassen. Durch diese differenzierten Regelungsmöglichkeiten tragen Bebauungspläne maßgeblich zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei und gewährleisten eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichen und privaten Interessen im Städtebau.

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