Die Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen ist in Deutschland in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Grundsätzlich gilt: In welcher Gebäudeklasse ein Gebäude zugerechnet wird, ist abhängig von der Gebäudehöhe und der Gebäudefläche.

Aus der Einteilung der Gebäude in die verschiedenen Gebäudeklassen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Baustoffe und die Anforderungen an die Bauteile, z. B. beim Brandschutz. Faustregel: Je höher die Gebäudeklasse, desto höhere Anforderungen werden in der Regel an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile gestellt.

Was bedeutet die neue Gebäudeklasse E bzw. der neue Gebäudetyp E?

Einfacher bauen: Seit einiger Zeit wird in Architektur, Immobilien- und Wohnungswirtschaft sowie in der Baupolitik über die Einführung der Gebäudeklasse E diskutiert (auch Gebäudetyp E genannt). Der Buchstabe „E“ steht dabei für „einfach oder Experiment“.

Mit der Einstufung eines Bauwerks als "Gebäudeklasse E" würden viele bisher geltenden bautechnischen Anforderungen obsolet. Durch eine Reduzierung der geltenden Regeln, auf die sich alle Projektbeteiligten rechtssicher einigen, könnten Bauvorhaben im Neubau und in der Sanierung wieder zu bezahlbaren Kosten realisiert werden.

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