Eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Realisierung von Bauprojekten. Dabei übernimmt der private Partner Aufgaben, die über den reinen Bau hinausgehen und oft den gesamten Lebenszyklus eines Projekts umfassen.

Ziele und Anwendungsbereiche der ÖPP

Ziel ist es, die Effizienz und das Know-how der Privatwirtschaft für öffentliche Bauvorhaben wie Schulen, Verwaltungsgebäude oder Verkehrsinfrastruktur zu nutzen. Der private Partner ist dabei für Planung, Bau, Finanzierung sowie den langfristigen Betrieb und die Instandhaltung verantwortlich, während die öffentliche Hand die Qualitätsstandards definiert.

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