Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile davon, die für Veranstaltungen mit einer großen Personenanzahl ausgelegt sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb dieser Sonderbauten werden durch die jeweilige landesspezifische Versammlungsstättenverordnung geregelt, die auf der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) basiert.

Besondere Anforderungen im Baurecht

Aufgrund der potenziell hohen Anzahl von Besucher:innen gelten für Versammlungsstätten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit. Dies betrifft insbesondere den Brandschutz sowie die Konzeption und Bemessung von Rettungswegen, um im Gefahrenfall eine schnelle und geordnete Evakuierung zu gewährleisten.

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