Rechtssichere Dokumentenverwaltung mit visuplus

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Die ab dem 01.01.2015 in Kraft getretenen GoBD-Richtlinien rücken in diesem Jahr bei den Finanzämtern vermehrt in den Vordergrund. Der Grund hierfür ist, dass die Veranlagungszeiträume ab 2015 nun der Betriebsprüfung unterliegen.

Unternehmen, welche sich bisher im Schutze der Schonfrist wähnten, sind spätestens jetzt gefordert, die in Kraft getretenen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in ihre Abläufe rechtssicher zu integrieren.

Insbesondere Ingenieur- und Architekturbüros sollten in diesem Zusammenhang die Vielzahl an sensiblen Dokumenten ab sofort ordnungsgemäß und rechtssicher archivieren, damit sie einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt standhalten. Diese Abläufe zu vereinfachen, hat sich die Visuplus GmbH mit Ihrer Bürsoftware zur Aufgabe gemacht. Durch die optionale Anbindung des Dokumentenmanagementsystems windream erhält der Nutzer ein professionelles und rechtssicheres Tool zur Verfahrensdokumentation bei der Ablage von Dokumenten in Ingenieur- und Architekturbüros.

Die langjährige Erfahrung mit den bestehenden GoBD-Richtlinien zeichnet die Software visuplus für Ingenieure und Architekten aus, welche schon seit 2010 das Dokumentenmanagementsystem windream integriert. Die jährlichen Änderungen sowie der Erfahrungs- und Entwicklungsvorsprung bei der Integration der GoBD-Vorgaben in das Managementsystem sind besondere Qualitätsmerkmale der Software von visuplus. Hinzu kommt, dass weitere Drittsysteme mit eingebunden werden können und es den Ingenieur- und Architekturbüros somit noch einfacher gemacht wird, die Vorgehensweisen im Unternehmen sowie Archivierungsabläufe zu vereinfachen.

Link: www.visuplus.com

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