Mobilisierung von Bauland: Bundesregierung beschließt Baulandmobilisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 04.11.2020 den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen. Dieser baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission auf und erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland. Das Gesetz trägt der hohen Bedeutung des Wohnungsbaus Rechnung und soll insbesondere die Beschleunigung des Wohnungsbaus fördern.
Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen unter anderem:
- Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
- Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau,
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau,
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und
- Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung.
- Änderung der bisherigen festen Obergrenzen der Bebauung in flexiblere Orientierungswerte
Neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“
Außerdem soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen.
Der Entwurf enthält zudem in Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels einen Vorschlag zur Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Mit der vorgeschlagenen Regelung werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf.
Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Zudem sind zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer Ansprüche auf Genehmigung, z. B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, vorgesehen.