Das Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen, die die Planung, Errichtung und Nutzung von baulichen Anlagen regeln und ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Rechts.

Einteilung des Baurechts

Das Baurecht wird in Deutschland in zwei Hauptbereiche unterteilt: das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht gliedert sich wiederum in das Bauplanungsrecht, welches bundeseinheitlich im Baugesetzbuch geregelt ist, und das Bauordnungsrecht, das in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und gewährleisten die Sicherheit von Bauvorhaben.

Während das Bauplanungsrecht bestimmt, ob und was gebaut werden darf, regelt das Bauordnungsrecht die technischen Anforderungen an Bauwerke sowie die Verfahren zur Genehmigung von Bauvorhaben. Architekt:innen und Bauherr:innen müssen bei jedem Projekt diese komplexen Vorschriften beachten, um rechtskonforme und sichere Gebäude zu errichten.

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