Umbauordnung: Architects for Future wollen klimagerechtes Bauen erleichtern

Die Planer:innen von „Architects for Future” setzen sich für die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5° und die Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaabkommens ein. Mitte Juli 2021 sind A4F mit einer Initiative für eine neue “UMBauordnung” an die Öffentlichkeit gegangen. A4F fordert eine Aktualisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Bauen.

Die sieben Forderungen der “UMBauordnung” für flexibleres und klimagerechteres Bauen

  1. Einführung von flexibleren Regelungen für das Bauen im Bestand
  2. Einführung einer generellen Genehmigungspflicht für Abrissmaßnahmen mit Verpflichtung zur Prüfung auf Sanierungsfähigkeit sowie für alle Bauvorhaben die Vorlage eines Rückbaukonzeptes
  3. Das Streichen der Kfz-Stellplatzforderung zugunsten ganzheitlich ausgerichteter kommunaler Mobilitätskonzepte,
  4. Ergänzung der Regelungen für gesunde Belichtung und Belüftung um die Schaffung von qualitativen Stadt-und Freiräumen, anstelle von reinen Regeln für Abstandsflächen
  5. Änderung der Zulassungsbedingungen für Bauprodukte zugunsten sekundärer Bauteile und Baustoffe
  6. Einführung eines Materialausweises für Gebäude, um verbaute Ressourcen für eine spätere Wiederverwendung zu dokumentieren
  7. Erhöhte Anforderungen an Typengenehmigungen – für Serienfertigung von Gebäuden – , um auch hier ökologische und energetische Standards zu verankern, die einem klimaneutralen Gebäudebestand gerecht werden.

Am 02.07.2021 hat A4F die Vorschläge gemeinsam mit weiteren unterzeichnenden Verbänden aus der Baubranche und Unterstützung von Professor:innen aus Architektur und Ingenieurswesen als offenen Brief an die Bauministerkonferenz verschickt.

Die Forderung an den Vorsitzenden Herrn Minister Prof. Dr. Hoff sowie die Bauminister:innen der Länder: Man möge sich dieses Themas annehmen und eine Änderung der Bauordnung erarbeiten und beschliessen.

Eine Muster-Umbauordnung, die auch das Image des “Bauen im Bestand” verbessern soll

Mit einer “MusterUMbauordnung” möchte A4F Veränderungen einleiten, die unumgänglich für das Einhalten der 1,5°-Grenze sind. Darüber hinaus soll die Planungssicherheit und das Image für das Bauen im Bestand generell verbessert werden.

Durch bessere Sanierungs-, Umbau-, bzw. Erweiterungsmöglichkeiten, sowie flexiblere Nutzungsmöglichkeiten sollen Eigentümer:innen die Sicherheit bekommen, dass ihre nachhaltig umgebaute Immobilie auch in den nächsten Jahrzehnten werthaltig und gut vermietbar ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von A4F.

 

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