Architektenkammern sind berufsständische Körperschaften, die in Deutschland und anderen Ländern der Interessenvertretung der Architektinnen und Architekten dienen.

Die Kammern setzen sich – ebenso wie ihre Dachorganisation, die Bundesarchitektenkammer – für die Qualität der Architektur ein. Darüber hinaus fördern bzw. organisieren sie die Aus- und Fortbildung der Architekt:innen. Die Architektenkammern sind auch für die Berufszulassung zuständig.

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