Bundeswettbewerb HolzbauPlus 2025/26

Die Haftung im Bauwesen bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Architekt:innen und Ingenieur:innen für Mängel und Schäden, die aus ihrer Planung oder Bauüberwachung resultieren. Diese gründet in der Regel auf dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und verpflichtet die Planenden, ein mangelfreies Werk zu erstellen.

Gesetzliche Grundlagen und Versicherungsaspekte

Die Haftung kann sich auf verschiedene Leistungsphasen erstrecken, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, und umfasst sowohl Planungs- als auch Überwachungsfehler. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekt:innen und Ingenieur:innen daher unerlässlich, um sich gegen finanzielle Risiken aus Haftungsansprüchen abzusichern.

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