Werbung im Architekturkontext bezeichnet die Kommunikation von Architekt:innen und Architekturbüros, um ihre Dienstleistungen und Kompetenzen bekannt zu machen. Dies umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, von der Veröffentlichung realisierter Projekte bis hin zur Teilnahme an Wettbewerben.

Berufsrechtliche Regelungen

Das Berufsrecht der Architektenkammern regelt die Zulässigkeit und die Grenzen von Werbung für Architekt:innen in Deutschland. Im Vordergrund steht dabei der Grundsatz, dass die Werbung sachlich informieren und nicht irreführend oder berufsunwürdig sein darf.

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